AGB

Ausbildungsrichtlinien der Driving Lounge / Fun Drive

Diese Ausbildungsrichtlinien dienen dem Schutz des Fahrschülers sowie der Driving Lounge / Fun Drive.
Durch seine Unterschrift erkennt der Fahrschüler die nachfolgenden Richtlinien an.

Allgemeines:

Der Fahrschüler verpflichtet sich, alle benötigten Dokumente, wie z. B. den Schulungsführerschein, den Personalausweis, die Aufenthaltserlaubnis, Begleitheft etc. während des Unterrichtes und der praktischen Prüfung mit sich zu führen. Eventuell anfallende Bußgelder wegen Nichtmitführens o. g. Dokumente gehen zu Lasten des Schülers. Der Fahrschüler erklärt ausdrücklich, einen gültigen Schulungsführerschein zu besitzen.

Ausbildungsfahrzeuge dürfen nur unter Aufsicht des Fahrlehrers bedient oder in Betrieb gesetzt werden. Zuwiderhandlungen können Strafverfolgung und Schadensersatzpflicht zur Folge haben.

Fahrstunden die mit Fun Drive gefahren werden können NICHT auf ein Modell 18 oder den Direktführerschein angerechnet werden. Der Fahrschüler erklärt, dass er Fun Drive freiwillig gewählt hat und nicht in irgendeiner Form abgeworben wurde.

Fahrstunden müssen mindestens 24 Stunden im Voraus abgesagt werden. Fahrprüfungen müssen 5 Werktage im Voraus abgesagt werden. Eventuell entstehende Kosten gehen zu Lasten des Schülers. Der Risikowahrnehmungstest muss vor Festlegung eines praktischen Prüfungstermins abgelegt und bestanden sein.

Entsprechend der Datenschutzverordnung werden alle personenbezogenen Daten des Schülers streng vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Der Schüler willigt mit seiner Unterschrift ein, dass Fun Drive in seinem Namen eine praktische Fahrprüfung bei der Autosécurité verbindlich reservieren darf. Der Schüler hat jederzeit das Recht, auf einfache Anfrage, seine gespeicherten Daten bei Fun Drive einzusehen und ggf. löschen zu lassen.

Preise:

Das Entgelt für eine Fahrstunde (55 Minuten) beträgt 62,50 Euro (Automatik 65 Euro). Fahrstunden sind vor Beginn des Unterrichts zu begleichen. (Überweisung / Barzahlung, QR Code)

Das Entgelt für eine Prüfungsfahrt beträgt 85,00 Euro Fahrprüfungen sind vor Beginn der Prüfung zu begleichen. (Überweisung / Barzahlung, QR Code)

Die Gebühren der Autosécurité sind getrennt am Schalter bei Einschreibung der Prüfung an die Autosécurité zu entrichten. Diese Gebühren werden nicht von Fun Drive erhoben! Nicht rechtzeitig bezahlte Prüfungen müssen von Fun Drive bei der Autosécurité abgemeldet werden. Auf diese Kosten hat Fun Drive keinen Einfluss!

Bei Nichtbestehen sowohl der Fahrstunden, als auch der zur praktischen Prüfung ist der Fahrschüler dennoch zur Zahlung der o. g. Beträge verpflichtet. (Außer bei Einhaltung der unter „Allgemeines“ genannten Fristen). Bei Zahlungsverzug behält sich Fun Drive das Recht vor, im Verzug befindliche mit der Einleitung des Mahnverfahrens zu belegen. Dabei können zusätzliche Kosten des Inkassobüros entstehen, die vom Schüler zu tragen sind.

Nach zwei nicht bestandenen Fahrprüfungen MUSS der Fahrschüler laut Ministeriellen Erlasses sechs Fahrstunden nehmen, bevor er erneut eine praktische Fahrprüfung ablegen darf. Diese Fahrstunden können durch die Fahrlehrer von Fun Drive gegeben und durch die Fahrschule Theis, St. Vith bzw. Justet, Eupen abgerechnet werden. Hier gelten die aktuellen Tarife der Fahrschule Theis bzw. Justet. Bitte VOR Unterrichtserteilung nachfragen. Spätere Reklamationen können nicht anerkannt werden.

Auf Wunsch erhält der Schüler eine Rechnung / Stundenübersicht mit ausgewiesener Mehrwertsteuer. Bei Privatpersonen, ohne Mehrwertsteuernummer wird die Erstellung dieser Rechnung / Stundenübersicht mit 3 € für Porto und Verwaltung berechnet. Der Fahrschüler behandelt jegliches ihm zur Verfügung gestellte Material sorgsam und respektvoll. Fun Drive verpflichtet sich, den Schüler seines Wissensstandes entsprechend auszubilden bzw. auf anstehende Prüfungen vorzubereiten.